Versicherungspflicht für Elektrofahrzeuge – die Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung für E-Roller ist nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) in Verbindung mit § 2 I Nr. 6 a) PflVG dann vorgeschrieben, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h überschreitet.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die einem anderen mit einem Kfz zugefügt werden. Regelmäßig ist das bei Verkehrsunfällen der Fall. Erleidet der Unfallgegner einen Sach- oder Personenschaden, wird dieser im Falle der Haftung des Verursachers von dessen Haftpflichtversicherung reguliert. Der Geschädigte hat dabei einen direkten Anspruch gegen den Versicherer. Die Versicherung gleicht sämtliche Schäden aus, die durch den Unfall entstehen: von den Reparaturkosten oder dem Wiederbeschaffungsaufwand für das Fahrzeug, über das Schmerzensgeld, den Verdienstausfall und die notwendigen Kosten der ärztlichen Behandlungen, bis hin zu den Rechtsanwaltskosten des Anspruchstellers. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Sie macht aber deutlich, wie durch eine kleine Unachtsamkeit Schäden in Millionenhöhe entstehen können: Etwa, wenn ein Motorradfahrer nach dem Unfall auf einen Rollstuhl angewiesen und dauerhaft arbeitsunfähig ist. Die Teilnahme mit E-Rollern am öffentlichen Straßenverkehr ist mit einem hohen Haftungsrisiko verbunden, welches die Kfz-Haftpflichtversicherung abdeckt.
Übrigens: Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung sind auch die eigenen Beifahrer und Insassen versichert! Eine zusätzliche Kfz-Insassenversicherung ist also regelmäßig nicht erforderlich.

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Besteht keine Versicherungspflicht, also bei Fahrzeugen, die bauartbedingt lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h erreichen, sind Schäden regelmäßig von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Allerdings sollte dringend abgeklärt werden, ob der Versicherungsschutz in der bestehenden Versicherung tatsächlich enthalten und nicht ausgeschlossen ist.
Wer ein versicherungspflichtiges E-Fahrzeug ohne Versicherungsschutz auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht, macht sich gem. § 6 PflVG strafbar und kann zu einer Geldstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt werden. Hinzu kommt das beschriebene finanzielle Risiko bei einem selbst verschuldeten Unfall.
Wer zwar den erforderlichen Versicherungsschutz abgeschlossen, aber keine gültige Versicherungsplakette gem. § 29 a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZO) an seinem Fahrzeug angebracht hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld in Höhe von 40 EUR bezahlen.
Die Kaskoversicherung
Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung sollten Sie überprüfen, ob Sie zusätzlich eine Kaskoversicherung abschließen. Gerade bei neuen E-Rollern und Fahrzeugen mit beachtlichem Wert ist das in der Regel empfehlenswert.
Eine Vollkaskoversicherung reguliert Schäden am eigenen Fahrzeug, auch wenn diese vom Fahrer oder Halter selbst verschuldet wurden. Oft ist die Haftungslage bei einem Unfall nicht eindeutig. Besteht ein eigenes Mitverschulden, kann anstelle der gegnerischen Haftpflichtversicherung die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden, was zu einer schnellen Regulierung führt. Ein Ausgleich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung kann dann ohne Zeitdruck nachträglich vorgenommen werden. Allerdings wird für E-Roller zum aktuellen Zeitpunkt (Stand 4/2022) noch keine Vollkaskoversicherung angeboten. Da Vollkaskoversicherungen nachgefragt werden, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis entsprechende Versicherungsverträge abgeschlossen werden können.

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Eine Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten, wenn ein Fahrzeug durch äußere Einflüsse beschädigt oder zerstört wird, etwa bei einem Wildunfall, durch Marderbiss oder Hagel. Sie greift auch im Falle eines Diebstahls und teilweise bei Vandalismus. Teilkaskoversicherungen lassen sich für E-Roller abschließen. Sie sollten die Versicherungsleistung genau überprüfen und vergleichen. Manche Versicherer werben mit den Worten “volle Kaskoversicherung” oder sogar mit dem Begriff “Vollkaskoversicherung” – die dann jedoch nur die ggf. leicht erweiterte Leistung einer Teilkaskoversicherung beinhaltet.
Üblicherweise werden die Haftpflichtversicherung und die Teilkaskoversicherung im Paket angeboten. Regelmäßig ist es sinnvoll, solche Angebote zu nutzen.
Die Elektro-Kasko
Bei einigen wenigen Versicherungen wird zusätzlich eine Elektro-Kasko angeboten, welche Schäden am Akku durch Tierbisse, Kurzschluss oder Überspannung abdeckt. Hier sollte unbedingt geprüft werden, ob diese Schadensfälle nicht schon in der Teilkaskoversicherung inkludiert sind.
Die Unfallversicherung
Bei einem selbst verschuldeten Unfall zahlt keine der bisher genannten Versicherungen für die eigenen finanziellen Schäden, die aus den persönlich erlittenen Verletzungen erwachsen. In solchen Fällen schützt eine eigene private Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung leistet Zahlungen bei vielen denkbaren Unfällen, nicht nur bei Verkehrsunfällen. Die Leistungen hängen stark vom Versicherungsvertrag ab. Vor dem Abschluss einer Unfallversicherung sollten Sie ganz genau wissen, was Sie in welcher Höhe versichern wollen, also welche Leistungen Sie unter welchen Bedingungen beanspruchen können. Andernfalls drohen die Kosten von Unfallversicherungen aus dem Ruder zu laufen. Achten Sie sorgfältig auf ein für Sie positives Kosten-Nutzen-Verhältnis.
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Angebote zum Versicherungsschutz
An dieser Stelle noch einmal das Wichtigste: Für alle E-Zweiradroller, E-Dreiradroller, E-Vierradroller und E-Kabinenroller ab einer bauartbedingten Geschwindigkeit von über 6 km/h benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung.
Wenn Sie nun wissen, welche Versicherung Sie abschließen müssen und welche Versicherungsleistungen sie zusätzlich beanspruchen möchten, dann finden Sie online sehr günstige Angebote für Haftpflichtversicherungen und ebenso preiswerte Angebote für Kombiversicherungen, also Haftpflicht kombiniert mit Teilkasko.